Amazon sperrt Kundenkonten

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Sponskonaut
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Amazon sperrt Kundenkonten

Beitrag von Sponskonaut »

Der ein oder andere wird es gestern in den Medien vielleicht schon mitbekommen haben: Amazon ist scheinbar momentan dabei, Kundenkonten zu sperren, bei denen ein zu hohes Rücksendeaufkommen verzeichnet wird.

Hier ist mal ein kleiner Auszug aus einer Mail, die ein Kunde bekommen hat:
...wir haben bemerkt, dass Sie eine hohe Anzahl Ihrer kürzlich bestellten Artikel zurückgegeben haben. Natürlich kann es gelegentlich zu Situationen kommen, in denen man Produkte zurückgeben muss, allerdings ist die Häufigkeit Ihrer Rücksendungen außergewöhnlich hoch. Wir müssen Sie deshalb darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren in Ihrem Kundenkonto zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegennehmen können und Ihr Amazon-Konto mit sofortiger Wirkung schließen.
Zum einen stellt sich mir die Frage, was Amazon unter "die Häufigkeit Ihrer Rücksendungen außergewöhnlich hoch" und "haushaltsüblichen Anzahl an Retouren" überhaupt versteht. Genau das wurde bislang noch nicht kommuniziert. Trotzdem überschlagen sich in sämtlichen Foren die Beiträge nach dem Motto "Richtig so!", ohne dass auch nur irgendjemand die genauen Kriterien kennen würde, nach denen Amazon beurteilt. [nono] Es ist vollkommen unklar, welche Zahlen oder Gegebenheiten Amazon zum Anlass nimmt, Konten zu sperren.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Konzern es wohl so handhabt, dass der Kunde vor eine Sperrung nicht mal informiert wird. Viele Befürworter verweisen auch immer wieder auf die "Privatautonomie" eines Händlers, der sich (wie der Kunde auch) aussuchen darf, mit er er (Kauf)-Verträge abschließen will und mit wem nicht. Rechtlich mag das in Ordnung sein, aber ich finde, wenn man ohne Ankündigung einen Kunden einfach vor die Tür setzt, dann ist das schlicht ein unfreundliches Geschäftsgebaren, schlechter Stil und keine gute Werbung.

Was haltet Ihr davon?
"A man is rich in proportion to the number of things which he can afford to let alone.”
- Henry David Thoreau
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Re: Amazon sperrt Kundenkonten

Beitrag von Alexslider »

Wenn Amazon so ein hohes Rücksendeaufkommen festgestellt hat, finde ich das in Ordnung. Allerdings sollte das natürlich auch gerechtfertigt sein, wie es in der Mail steht. Im Normalfall schickt man ja auch Artikel die man bestellt nicht ständig zurück. Klar kann es vorkommen, aber wenn das so oft passiert dann sollte das Amazon auch direkt mal hinterfragen, wieso er so oft Rücksendungen verursacht. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass JEDE oder JEDE ZWEITE Bestellung Mängel hat.

Haushaltsübliche Anzahl? Hmm... ich denke das ist so wie, wenn man im Kaufland Zucker oder Mehl kauft. Da darf man auch bloß eine bestimmte Menge mit einmal mitnehmen. Klar man kann noch mal rein... aber das ist eine andere Sache :)
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Re: Amazon sperrt Kundenkonten

Beitrag von Sponskonaut »

Alexslider hat geschrieben:Haushaltsübliche Anzahl? Hmm... ich denke das ist so wie, wenn man im Kaufland Zucker oder Mehl kauft. Da darf man auch bloß eine bestimmte Menge mit einmal mitnehmen. Klar man kann noch mal rein... aber das ist eine andere Sache :)
Genau das ist ja das Problem. Amazon hat bislang nicht kommuniziert, was man darunter verstehen soll. Die Angaben sind viel zu schwammig. Und im Gegenzug könnte man die Frage stellen, ob man bei Amazon als Privatkunde auch nur in "haushaltsüblichen Mengen" einkaufen darf... Aber ich wette, das ist dem Konzern wahrscheinlich ziemlich egal...

Ich finde es nur so bedenklich, dass sich die meisten Leute jetzt auf Amazons Seite schlagen, ohne die genauen Kriterien zu kennen, die das Unternehmen für eine Sperrung heranzieht. Natürlich ist es (wie viele sagen) nicht die feine englische Art, wenn jemand z.B. fünf verschiedene Flatscreens bestellt, diese bis zum Anschlag "testet" und vielleicht so zurückschickt, dass man sie kaum noch als neu wiederverkaufen kann. Allerdings ist dann vorab schon Amazon in der Pflicht, solche Käufe, die. nicht gerade "haushaltsüblich" sind, zu unterbinden und selbiges in den AGB zu verankern. Ansonsten macht der Kunde eben nur sein Recht geltend, das ihm das Fernabsatzgesetz zugesteht.
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